Firmenübernahme

Suchen Sie eine Firmenübernahme? Möchten Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder suchen Sie ein geeignetes Unternehmen zum Kauf? Haben Sie keinen Nachfolger, erwägen Sie ein Management Buy-in (MBI) oder suchen Sie eine strategische Erweiterung? Auf Firmenzukaufen.de finden Sie eine ganze Reihe von Unternehmen, die zum Verkauf angeboten und zum Verkauf angefordert werden. Unser Angebot umfasst Unternehmen in verschiedenen Branchen und Bundesländern. Seit unserer Gründung im Jahr 2002 hat sich Firmenzukaufen.de zur größten Plattform für Unternehmensakquisitionen in Deutschland entwickelt.

Die Käuferseite einer Firmenübernahme

Eine Übernahme hat zwei Seiten, nämlich eine Kauf- und eine Verkaufsseite. Das Altern sorgt derzeit unter anderem dafür, dass viele Unternehmer einen Käufer für ihr Unternehmen suchen. Suchen Sie eine Firma? Sehen Sie sich hier unser aktuelles Angebot an zum Verkauf stehenden Unternehmen an. Befindest du dich noch in der Erkundungsphase? Klicken Sie anschließend auf die Button unten, um alle Informationen zu erhalten, die Sie zur optimalen Vorbereitung einer Unternehmensübernahme benötigen.

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Die Verkäuferseite einer Firmenübernahme

Unternehmensverkauf Firmenzukaufen.de

Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen einen Käufermarkt. Für viele Unternehmer ist es interessant, ein Unternehmen zu kaufen, anstatt selbst ein Unternehmen zu gründen, weil die Erfolgsgarantie größer ist. Darüber hinaus suchen viele Unternehmen nach einer strategischen Expansion. Hier finden Sie unsere aktuelle Datenbank mit Suchenden. Suchen Sie aktiv einen Käufer für Ihr Unternehmen? Klicken Sie auf die Button unten, um alle erforderlichen Informationen zu erhalten und kommen Sie anonym und direkt mit potenziellen Käufern in Kontakt.

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Dienstleistungen für Käufer und Verkäufer

Wir bieten sowohl Käufern als auch Verkäufern verschiedene Dienstleistungen an, um Sie bei der Suche bestmöglich zu unterstützen und die richtigen Leute zusammenzubringen. Sehen Sie unten, wie wir Ihnen helfen können:

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Die 10 Schritte des Unternehmensübernahmeprozesses

Jede Firmenübernahme ist anders, aber es gibt immer noch eine Reihe von Schritten, die sich bei jedem Unternehmensübernahmevorgang wiederholen. Kurz gesagt, der Akquisitionsprozess kann in 10 Schritte unterteilt werden:

  1. Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung
  2. Die Bekanntschaft zwischen Käufer und Verkäufer
  3. Informationsaustausch
  4. Die Bewertung des Unternehmens und das Angebot
  5. Die Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer
  6. Abfassung und Unterzeichnung der Absichtserklärung
  7. Vereinbaren Sie die Finanzierung
  8. Führen Sie eine Due Diligence durch
  9. Erstellen und unterschreiben Sie den Kaufvertrag
  10. Die Überweisung

Unterzeichnung der Vertraulichkeit

Bevor eine Bekanntschaft zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, muss zunächst eine Vertraulichkeitserklärung (auch als Geheimhaltungsvereinbarung oder NDA bezeichnet) unterzeichnet werden. Während des Akquisitionsprozesses werden vertrauliche Informationen über das Unternehmen ausgetauscht. In einer Geheimhaltungsvereinbarung ist vereinbart, dass die erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Es dient daher als Schutz für den Verkäufer vor dem Missbrauch vertraulicher Unternehmensinformationen. Darüber hinaus schützt es den potentiellen Käufer vor möglichen Preiserhöhungen, da der Verkäufer auch keine Verhandlungen führen darf.

Die Bekanntschaft zwischen Käufer und Verkäufer

Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung wird der Geschäftserwerbsprozess mit einer Einführung zwischen Verkäufer und potenziellem Käufer fortgesetzt. Während dieses Gesprächs lernen sich Käufer und Verkäufer kennen, um festzustellen, ob ein "Klick" zu hören ist. Aus diesem Gespräch wird bestimmt, ob es eine ausreichende Basis gibt, um den Erfassungsprozess gemeinsam zu starten.

Der Austausch von Informationen

Wenn entschieden wurde, den Prozess gemeinsam fortzusetzen, ist es Zeit für den Informationsaustausch. Dies geschieht in der Regel in Form einer Information oder eines Verkaufsprospekts. Ein Informationsmemorandum enthält alles über das Unternehmen, was für den Käufer wichtig ist. Es ist wichtig, dass ein potenzieller Käufer mit diesem Dokument vollständig und korrekt informiert ist. Das Informationsmemorandum ist Teil der Meldepflicht des Verkäufers und der Untersuchungspflicht des Käufers.

Die Bewertung des Unternehmens und des Angebots

Anschließend wird der Wert des zu erwerbenden Unternehmens ermittelt. Eine Unternehmensbewertung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Auf der Grundlage dieser Bewertung und der Informationen aus dem Memorandum wird ein Angebot erstellt. Es handelt sich in der Regel um ein unverbindliches Angebot. Der potenzielle Käufer verfügt noch nicht über alle relevanten Informationen und ist daher indikativ. Die Verhandlungen haben noch nicht begonnen und müssen noch stattfinden, daher ist das Angebot unverbindlich.

Die Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer

Wenn der Verkäufer genügend Ansatzpunkte sieht, werden Verhandlungen aufgenommen. Das indikative unverbindliche Angebot des potenziellen Käufers dient als Ausgangspunkt und als Richtschnur. Neben der Akquisitionssumme wird über den Fortbestand des Unternehmens und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter verhandelt. Es ist wichtig, genügend Zeit für Verhandlungen einzuräumen. Verhandlungen unter Zeitdruck wirken sich immer negativ auf eine Partei aus.

Erstellung und Unterzeichnung der Absichtserklärung

Wenn die Verhandlungsparteien eine Gesamtvereinbarung treffen, werden die getroffenen Vereinbarungen in einer Absichtserklärung niedergelegt. Diese Absichtserklärung wird auch als Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) bezeichnet. Nach Unterzeichnung der Absichtserklärung wird es für einen Käufer schwierig, vom Kauf zurückzutreten. Um als potenzieller Käufer einen Strich durch die Rechnung zu ziehen, sind der Finanzierungsvorbehalt und der Vorbehalt einer Buchrecherche fast immer in der Vereinbarung enthalten. Zusätzlich ist ein Zeitplan für den Folgeprozess enthalten.

Vereinbaren Sie die Finanzierung

Der Käufer kann nun die Finanzierung eingeben. Dies ist häufig ein Stolperstein für eine Unternehmensübernahme, da Käufer häufig nicht über das erforderliche Eigenkapital verfügen, um die Finanzierung zu erhalten. Neben Eigenleistungen, Bankkrediten und externen Investoren kann der Verkäufer auch eine Rolle bei der Finanzierung spielen. Beispielsweise kann eine Earn-Out-Vereinbarung getroffen werden, bei der ein niedrigerer Kaufpreis als Gegenleistung für einen Prozentsatz des zukünftigen Einkommens oder ein nachrangiges Darlehen berücksichtigt wird, wobei ein Teil der Verkaufssumme als Darlehen im Unternehmen verbleibt.

Führen Sie eine Due Diligence durch

Eine Due Diligence ist ein anderes Wort für die Buchrecherche. Bei einer Due Diligence prüft der Käufer die Angaben des Verkäufers auf Richtigkeit und prüft, ob keine sprichwörtlichen "Leichen im Schrank" gefunden wurden. Die Ergebnisse der Untersuchung können für den Käufer ein Grund sein, den vereinbarten Preis anzupassen oder bestimmte Garantiebestimmungen in den Kaufvertrag aufzunehmen. Im schlimmsten Fall kann der Käufer ganz auf den Kauf des Unternehmens verzichten.

Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvertrages

Nach Abschluss der Due Diligence ist es Zeit, den Kaufvertrag zu erstellen. Die Akquisition wird hier detailliert beschrieben. Es gibt eine Reihe wichtiger Komponenten:

  • Eine Beschreibung des Verkaufsgegenstandes
  • Das Transaktionsdatum und der Transaktionspreis
  • Die Zahlungsart
  • Garantien und Garantien

In vielen Fällen kann die Unterzeichnung des Kaufvertrages privat erfolgen. In diesem Fall ist kein Eingreifen des Notars erforderlich.

Die Überweisung

Wenn die Unterschriften unter den Kaufvertrag gestellt werden und der Käufer die Finanzierung hat, erfolgt die tatsächliche Geschäftsübertragung und Zahlung des Kaufpreises. Beim Übertragen einer B.V. oder N.V. Es ist notwendig, einen Notar zu benutzen. Die Einzahlung der Aktien erfolgt in diesem Fall ebenfalls über den Notar. Eine Betriebsübergabe von einem Einzelunternehmer oder VOF kann ohne notariellen Beistand privat vereinbart werden.